Herzlich Willkommen beim Betriebskostenrechner für betrieblich genutzte Fahrzeuge.
Der Rechner soll zur Entscheidungshilfe für Selbständige dienen. Man steht oft vor der Frage, welche Form der KFZ-Nutzung betriebswirtschaftlich am günstigsten ist, und ob sich die
Anschaffung von mehreren (neuen) Betriebsfahrzeugen lohnt oder nachteilig auswirkt. Oder reicht es mit seinem "alten" weiter zu fahren. Und es gibt nichts Schlimmeres als der 1%-Regelung
zu vertrauen, um dann zu erfahren, dass diese sich nicht gerade positiv, aus betriebswirtschaftlicher Sicht, auswirkt. Eine nachträgliche Änderung ist schlecht umzusetzen, da ja meistens
kein Fahrtenbuch geführt wurde.
Des Weiteren lässt sich erkennen, erstens ob man nach der Abschreibungszeit das Fahrzeug verkaufen sollte und sich ein "Neues" holt oder zweitens ob man mit dem abgeschriebenen Fahrzeug die Fahrtenbuchmethode anwenden sollte, oder drittens es ins Privatvermögen nimmt, und dann nach der Kilometerpauschal-Methode vorgeht. Es gibt viele Möglichkeiten. Hier können Sie direkt vergleichen und Ihre persönliche und vielleicht auch bessere Entscheidung treffen.

Als Rechenergebnis erhalten Sie ein Vergleich zwischen der
1%-Regelung , der Fahrtenbuchmethode und der Kilometerpauschal-Methode.
Es wird eine Abschreibungsdauer von 6 Jahren zugrunde gelegt. (nach AfA für KFZ)
Bei Fahrzeugen mit mehr als 40000 km Jahreslaufleistung im Schnitt (in jedem Jahr) ist eine kürzere Abschreibedauer zu wählen.(Schnellere Abnutzung)
| Jeder Selbständige steht irgendwann vor der Frage: |
Wie rechne ich meine Fahrzeugkosten dem Finanzamt gegenüber ab? Fahre ich mit meinen Privatfahrzeug, oder
sollte ich mein Privatfahrzeug ins Betriebsvermögen nehmen? Lohnt sich ein Firmenfahrzeug? |
| Es gibt dafür verschiedene Methoden |
- 100% auf Firma ohne Privatnutzung. Ist besonders leicht dem Finanzamt gegenüber zu vertreten wenn es sich um berufstypische KFZ-handelt.
LKW, Taxi, Transporter usw. oder wenn man nachweisen kann, das man ein zweites Fahrzeug zur Privatnutzung hat bzw. ein zweites Fahrzeug mit Privatnutzungsanteil vorhanden ist.
- Die 1%Regelung , wo pauschal 1% des Fahrzeugneuwagen-Listenpreis jeden Monat als Privatnutzungsanteil
ausgelegt wird. Das klingt erstmal wenig ist ja nur 1%. Aber das ist, wie sich in den meisten Fällen herausstellt, sehr viel und meistens viel zuviel und somit sehr oft die unwirtschaftlichste
Variante. Aber nach der 100% Firma-geschichte (siehe oben) auch die Bequemste . Doch sollte nicht allzu leichtfertig zur 1%-Regelung gegriffen werden, da man
dadurch unter Umständen sehr viel Geld verschenkt. Der Rechner wird es zeigen.
Achtung!: Wird nur anerkannt wenn Nachweislich eine über 50% geschäftliche Nutzung des KFZ vorliegt.
- Die Fahrtenbuchmethode. Bei der Fahrtenbuchmethode werden einfach alle Fahrten per Fahrtenbuch aufgezeichnet und somit nachweisbar. Daraus
lässt sich dann auch effektiv der wirkliche Privatnutzenanteil herausrechnen. Vorteil: Wahrheitsgemäß und die Wirtschaftlichste in 90% aller Fälle.
Nachteil: Aufwand des Fahrtenbuchführens.
- Die Abrechnung über die Kilometerpauschale für geschäftlich gefahrene Kilometer. Diese Pauschale beträgt 30Cent/
je gefahrenen Kilometer und soll alle anfallenden Kosten begleichen. Das heißt man kann keine weiteren Kosten ( Fahrzeugkauf, Sprit, Werkstatt, Reifen, Reparaturen,
Steuern, usw.) steuerlich geltend machen. Lohnt sich also nur bei einem alten Fahrzeug (wenig Abschreibungswert) aber zuverlässigen und sparsamen Kleinfahrzeug (wenig Zusatzkosten).
Weiterer Nachteil: Man muss als Nachweis Fahrtenbuch führen.
Achtung!: Wird nur anerkannt wenn Nachweislich eine unter 50% geschäftliche Nutzung des KFZ vorliegt.
Wenn eine über 50% Nutzung vorliegt wird es zwangsweise zu einem notwendigen Betriebsfahrzeug und man müsste nach Fahrtenbuchmethode arbeiten oder 1%-Regelung.
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Fahrzeugdaten
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